Ziel: Städtebau, Stadtbauwesen ?
Die Universität
In der Studienrichtung Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Braunschweig gab es 1952 die Vertiefungsrichtung "Städtebau, städtischen Straßen- und Tiefbau". Sie hatte
für mich einen besonderen Reiz, weil anders als in der Statik hier über Gesetzmäßigkeiten im
Verhalten von Menschen nachgedacht und geforscht wurde.
Die Persönlichkeit der Lehrenden (Prof. Ravens, Prof. Albrecht, Prof. Habekost und ihre Nachfolger) waren es, die zusätzlich motivierten.
Sie kamen aus städtischen Bauämtern, aus Heidelberg, Bochum und anderen Städten. So fand man
eine Mischung aus Praxiserfahrung, Planung, Stochastik und EDV.
In den ersten Jahren war die Siedlungswasserwirtschaft noch Teil des Instituts für
Stadtbauwesen. Wir witzelten: Da gab es noch die "Einheit des Stadtbauwesens".
Nach dem plötzlichen Tode von Professor Albrecht folgte eine lange Zeit der Vakanz.
Gutachten und Forschungsaufträge mussten zu Ende geführt werden. Zwangsläufig lernte
man als Oberingenieur neben wissenschaftlichen Problemen auch mit Kalkulation,
Akquisition und dem
Verkauf der Gutachten in den Ausschüssen und Verwaltungen der Gemeinden umzugehen.
Das hat mir später sehr geholfen. 10 Jahre war ich in Lehre und Forschung tätig.
Dann konnte ich mich in Hannover bewerben.
Das Ministerium
Im Niedersächsischen Sozialministerium Hannover, in der Abteilung für Bau- und
Bauplanungsrecht, Städtebau, Wohnungswesen und Bauaufsicht gab es ein technisches Referat
"Städtebau", in dem Architekt und Bauingenieur zusammenwirkten. Gemeinsam mit ihnen
arbeitete das juristische Referat "Bau- und Bodenrecht". Ich habe es stets als eine
hervorragende Zusammenarbeit empfunden - 30 Jahre lang -. Ehrlichkeitshalber
muss ich
zugeben, dass sicher auch "die Chemie" zwischen den Beteiligten stimmen
muss; der
Geschäftsverteilungsplan konnte die Kooperation bestenfalls schematisch vorbestimmen.
Die elementare Aufgabe des Ministeriums im Städtebau ist die Sicherung des Vollzuges des
Baugesetzbuches (BauGB). Das heißt, es sind die Voraussetzungen für einen reibungslosen und
vor allem gleichartigen Verwaltungsvollzug im Städtebau in Kreisen, Regionen und Gemeinden des Landes
zu sichern. Dazu gehören Regelungen durch Verordnung, Erlass, Verwaltungsvorschriften und
Entscheidung in Streitfällen sowie Fortbildungsmaßnahmen. Aufgabe des technischen Bereiches
ist es darüber hinaus frühzeitig (Fehl-) Entwicklungen zu erkennen und mit den Gemeinden
landesweit angemessene Gegensteuerung zu entwickeln. Besonders interessant ist stets das
Durchführen von Modellversuchen, Wettbewerben oder Forschungsvorhaben und Statusseminaren,
in denen Gemeinden, Verbände, Bürgerinitiativen und Parteien mitwirken.
Seit Ende 1997 bin ich pensioniert,
und im Städtebau hat sich wohl noch nichts geändert ... oder?
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